Allgemeine Geschäftbedingungen von Babylonia e.V., Berlin für die Deutschkurse A1.1 bis B1.2 sowie den Orientierungskurs
Anmeldung, Zahlungsweise, Allgemeines
(1) Die Anmeldung erfolgt im Regelfall persönlich während unserer einmal wöchentlich stattfindenden Deutschkurs-Beratung mindestens eine Woche vor Kursbeginn.
(2) Zur Reservierung des Kursplatzes ist vor Kursbeginn eine Anzahlung in Höhe der Hälfte der Gebühren für ein Modul von 100 Stunden, beim Orientierungskurs für 45 Stunden erforderlich. Die restlichen Kursgebühren sind bei Kursbeginn fällig. Im weiteren Verlauf des Kurses sind die Kursgebühren jeweils zu Beginn des neuen Moduls zu bezahlen. Alle Kursgebühren sind bar während der Deutschkurs-Beratung zu entrichten.
(3) Die anmeldende Person übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten auch im Falle eines von ihr in Vertretung angemeldeten Sprachschülers. Die Sprachschulungen sind mehrwertssteuerfrei.
Kurseinteilung, Kurszeiten, Kursdauer, Kurs- und Arbeitsbücher
(1) Die Einstufung in eine Kursstufe erfolgt aufgrund der Angaben bei der Deutschkurs-Beratung und einem Einstufungstest. Jeder Deutschkurs ist im Regelfall auf sechs Module à 100 Stunden angelegt. Sie finden, ebenfalls im Regelfall, an vier Tagen in der Woche zu je vier Unterrichtsstunden statt. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich mit ihrer Anmeldung, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Abwesenheit kann keine Rückerstattung von Kursgebühren geleistet werden und der Unterricht wird nicht nachgeholt. Die Übernahme in das jeweils folgende Modul erfolgt automatisch, es sei denn der Teilnehmer kündigt.
(2) Babylonia e.V. ist berechtigt, Kurse abzusagen, aufzulösen oder zusammenzulegen, wenn die Teilnehmer/-innenzahl unter das erforderliche Minimum sinkt. Kurs- und Arbeitsbücher der Teilnehmer/-innen werden von Babylonia e.V. nicht gestellt. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, die Kurs- und Arbeitsbücher rechtzeitig bereit zu halten.
Zertifizierung
Auf Wunsch stellt Babylonia e.V. jeder/m Teilnehmer/-in im Verlauf des Kurses bzw. nach Abschluss des Kurses eine qualifizierende Teilnahmebestätigung aus. Für die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berechtigten Teilnehmer/-innen von Integrationskursen führt Babylonia e.V. jeweils nach Abschluss der sechs Module eines Kurses die vom Bundesamt genehmigte B1-Prüfung durch oder vermittelt entsprechende Prüfungsmöglichkeiten.
Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages kann bis zum Beginn des Kurses schriftlich oder mündlich erfolgen. Die bereits entrichteten Kursgebühren werden zurückerstattet. Bei einer Kündigung nach Kursbeginn ist eine Rückerstattung nicht möglich. Dies gilt nicht bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§626 BGB).
Vertragspflichten von Babylonia e.V.
Babylonia e.V. verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
-
die gewissenhafte Vorbereitung der Sprachkurse
-
die sorgfältige Auswahl der Dozent/-innen
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die ordnungsgemäße Durchführung der Sprachkurse zu den angegebenen Terminen.
Fällt eine Lehrkraft wegen Krankheit oder anderen nicht im Einfluss von Babylonia e.V. stehenden Gründen aus, ist Babylonia e.V. berechtigt, Vertretungsdozent/-innen einzusetzen. Fällt Unterricht wegen kurzfristig eintretender Umstände bei den Dozent/-innen aus, so wird der Unterricht nachgeholt, ohne dass den Teilnehmer/-innen dadurch Kosten entstehen.
Haftung
(1) Ansprüche des Kursteilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absatz 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jeder/m Vertragspartner/-in wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Sie werden ihr/ihm zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Ihre Akzeptanz ist Teil des Vertragsverhältnisses.
Unterrichtsort
Unterrichtsort sind in der Regel die Räume von Babylonia e.V., Cuvrystraße 23, 10997 Berlin.
Teilweise oder vollständige Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle des unwirksamen Teils diejenige gesetzliche Regelung treten, die dem Sinn der ursprünglichen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Berlin, 15. Juli 2009
Babylonia e.V., Berlin